Aktueller Landesaktionsplan UN-BRK
Sportereignisse inklusiv gestalten
- Verantwortliche Behörde
- Behörde für Inneres und Sport
- Handlungsfelder
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- Selbstbestimmte Freizeit
- Bezug zur UN-BRK
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- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 9: Zugänglichkeit
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 21: Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Titel der Maßnahme
- Sportereignisse inklusiv gestalten
- Beschreibung der Maßnahme
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Sportereignisse sollen für Menschen mit Einschränkungen gleichermaßen erlebbar sein. Dies gilt sowohl für die Teilhabe als Zuschauende als auch für die Teilhabe durch Teilnahme. Neben der finanziellen Förderung von Inklusiven Sportereignissen, soll zukünftig auch bei der Vergabe von Zuwendungen an Veranstalter von Sportereignissen (z.B. Hamburg TopTen) auf die möglichst barrierearme Veranstaltungsorganisation (Kommunikation, Ticketing, Information, Zuschauen und Mitmachen) geachtet werden. Die konkreten Ziele des Vorhabens sind: • Die Durchführung inklusiver Sportereignisse wie z.B. den Sporttag Inklusiv oder das Unified Sportfest • Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe an Sportgroßveranstaltungen zu ermöglichen durch barrierearme Kommunikation, Ticketing und Teilnahmemöglichkeiten an Breitensportveranstaltungen wie z.B. Triathlon, Tennis und Segeln • Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen als Zuschauende bei Sportgroßveranstaltungen • Weitere Kooperationen zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sportvereinen zu initiieren Ziel: Fachpolitisches Ziel ist es, die in Hamburg stattfindenden Sportereignisse und -veranstaltungen für die Bewusstseinsbildung in Bezug auf das Thema Inklusion zu nutzen, die Teilhabe an diesen zu verbessern und unterschiedlichste Veranstaltungsformate inklusiver zu gestalten.
- Details zum Umsetzungsstand
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In Hamburg wird die inklusive Ausgestaltung von Sportereignissen fortlaufend umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Inklusion wird dabei sowohl in der sportlichen Durchführung als auch in der Organisation von Veranstaltungen systematisch mitgedacht. Veranstalter werden zunehmend dafür sensibilisiert, Barrierefreiheit nicht als Zusatz, sondern als selbstverständlichen Bestandteil von Planung, Kommunikation und Durchführung zu verstehen. Grundlage hierfür bildet unter anderem die Förderrichtlinie für Sportveranstaltungen der Stadt Hamburg, die Barrierefreiheit explizit als Förderkriterium benennt und bei der Vergabe von Zuwendungen entsprechend berücksichtigt wird. Ein zentrales Praxisbeispiel ist der Hamburger Triathlon, der seit Jahren inklusiv ausgerichtet ist und den Para Triathlon fest in das Gesamtveranstaltungskonzept integriert. Athlet*innen mit und ohne Behinderung starten im gleichen organisatorischen Rahmen, nutzen dieselbe Infrastruktur und erhalten dieselbe öffentliche Aufmerksamkeit. Ergänzend werden Teilnahmemöglichkeiten im Breitensportbereich barrierearm gestaltet, etwa durch angepasste Anmeldeverfahren, Informationsangebote und Zugangswege. Auch im Tennisbereich wird Inklusion sichtbar und erlebbar umgesetzt. Rollstuhltennis ist bei Hamburger Turnieren bereits mehrfach als Demowettbewerb regelhaft durchgeführt worden und soll ab 2026 als fester Bestandteil in die Hamburg Ladies Open integriert. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Hamburg Open eine Blindentennis-Demonstration realisiert. Solche Formate werden bewusst in bestehende Sportgroßveranstaltungen eingebettet, um inklusive Sportarten einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Berührungspunkte zu schaffen. Ein weiteres etabliertes Umsetzungsbeispiel ist das Active City Festival, das jährlich in enger Kooperation mit Special Olympics Deutschland stattfindet und regelmäßig das Unified Sportfest integriert. Hier kommen Menschen mit und ohne Einschränkungen gemeinsam in den Sport, probieren unterschiedliche Sportarten aus und erleben Inklusion niedrigschwellig und praxisnah. Die wiederkehrende Zusammenarbeit mit Special Olympics stärkt langfristige Netzwerke zwischen Sportvereinen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und dem organisierten Sport. Neben der aktiven sportlichen Teilnahme wird auch die Teilhabe als Zuschauende fortlaufend verbessert. Veranstalter setzen zunehmend auf barrierearme Kommunikationsformate, gut auffindbare Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte sowie auf vergünstigte Tickets für Menschen mit Einschränkungen. Dadurch werden Zugangshürden abgebaut und Sportgroßveranstaltungen für ein breiteres Publikum erlebbar gemacht. Insgesamt zeigt sich, dass Inklusion in Hamburg nicht nur projektbezogen, sondern als fortlaufender Prozess umgesetzt wird. Durch die konsequente Einbindung inklusiver Sportformate in etablierte Veranstaltungen, die Anwendung der Förderrichtlinie der Stadt Hamburg sowie durch wiederkehrende Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren wie Special Olympics wird die barrierearme und inklusive Gestaltung von Sportereignissen kontinuierlich weiter vorangebracht.
- Status der Umsetzung
- fortlaufend